Wichtig: Die Angaben in diesem Abschnitt bilden die Grundlage unserer rechtlichen Prüfung.
Im Gewährleistungsrecht trägt der Händler in den ersten 12 Monaten nach Übergabe die Beweislast dafür,
dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war (§ 477 BGB). Je genauer Ihre Schilderung,
desto besser können wir Ihre Position einschätzen und vertreten.
Bitte geben Sie bei jeder Angabe das genaue Datum an.
Mit dem Einreichen bestätigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.